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   BGH, 27.09.1968 - VI ZR 26/67   

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https://dejure.org/1968,1659
BGH, 27.09.1968 - VI ZR 26/67 (https://dejure.org/1968,1659)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1968 - VI ZR 26/67 (https://dejure.org/1968,1659)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1968 - VI ZR 26/67 (https://dejure.org/1968,1659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verursachung einer Fraktur des ersten Lendenwirbelkörpers durch einen Verkehrsunfall - Überzeugung des Gerichts - Gründung einer Entscheidung auf einen Anscheinsbeweis - Beweis über die Ursache für einen Unfall - Anwendung der Regeln des Anscheinsbeweises - Schuldhafte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1968, 1163
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.1953 - III ZR 183/52

    Krankheitsbild. Anscheinsbeweis

    Auszug aus BGH, 27.09.1968 - VI ZR 26/67
    Wenn das Berufungsgericht zusammenfassend ausführt: "Da hiernach für die am 30. Oktober 1959 festgestellte Impressionsfraktur bei rückschauender Betrachtung andere Ursachen als der Verkehrsunfall völlig fehlen, ist dieser - mindestens nach den Regeln des ersten Anscheins (BGHZ 11, 227) - für die nunmehr geltend gemachten Schadensfolgen als ursächlich anzusehen", so ist in der Bezugnahme auf die Regeln des Anscheinsbeweises allenfalls eine zusätzliche, hilfsweise zugefügte Begründung für die in freier Überzeugung nach § 287 ZPO getroffene Feststellung zu erblicken.

    Die Anwendung der Regeln des Anscheinsbeweises aufgrund der vom Berufungsgericht einwandfrei und unangefochten festgestellten Tatumstände steht im übrigen in Einklang mit den Grundsätzen der angeführten Entscheidung BGHZ 11, 227.

  • BGH, 21.12.1965 - VI ZR 168/64

    Zulässigkeit von Nachforderungen nach Abschluß einer Abfindungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 27.09.1968 - VI ZR 26/67
    Angesichts der strengen Voraussetzungen, die die Rechtsprechung für eine Nachforderungsklage nach Abfindungsvergleich aufstellt (vgl. BGH Urteil vom 21. Dezember 1965 - VI ZR 168/64 - VersR 1966, 243 m.w.N.), ist es rechtlich nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht die die Verjährungsfrist in Lauf setzende Kenntnis des Klägers vom Schaden erst für den Zeitpunkt bejaht hat, in dem er durch die Röntgenuntersuchung erfuhr, daß er bei dem Verkehrsunfall eine Wirbelsäulenfraktur erlitten hatte.
  • BGH, 30.01.1973 - VI ZR 4/72

    Anforderungen an Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen

    Somit kommt es für den Beginn der Verjährung grundsätzlich nicht darauf an, wann der Verletzte oder der Versicherungsträger von den einzelnen Schadensfolgen Kenntnis erlangt (vgl. BGH Urt. v. 20. Oktober 1959 - VI ZR 166/58 = NJW 60, 380; BGHZ 33, 112; Urt. v. 27. September 1968 - VI ZR 26/67 = VersR 68, 1163).

    Für sie läuft vom Tage ihrer Kenntnis und der Kenntnis ihres ursächlichen Zusammenhanges mit der unerlaubten Handlung an eine besondere Verjährung (vgl. BGH, Urt. v. 14. Juni 1957 - VI ZR 156/56 = VersR 57, 534; Urt. v. 27. September 1968 - VI ZR 26/67 = VersR 68, 1163 und Urt. v. 30. Mai 1969 - VI ZR 34/68 = VersR 69, 921).

  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

    Auch für solche Folgen läuft wegen des grundsätzlich als Einheit anzusehenden gesamten Schadens nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine eigenständige Verjährungsfrist nur dann, wenn sie nicht vorhersehbar waren (BGHZ 33, 112, 116; Senatsurteile vom 23. Oktober 1962 - VI ZR 245/61 - VersR 1962, 161, 162 [BGH 23.11.1961 - VII ZR 251/60] und vom 27. September 1968 - VI ZR 26/67 - VersR 1968, 1163, 1164).
  • BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86

    Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den

    Das gilt aber nach fester Rechtsprechung dann nicht, wenn es sich um Schadensfolgen handelt, die zugleich mit der allgemeinen Kenntnis von dem Schaden noch nicht vorhersehbar waren (vgl. BGH, Urteile v. 14. Juni 1957 - VI ZR 165/56, VersR 1957, 534, 535; v. 21. Dezember 1965 - VI ZR 168/64, BB 1966, 140, 141; v. 27. September 1968 - VI ZR 26/67, VersR 1968, 1163; v. 30. Januar 1973 - VI ZR 4/72, NJW 1973, 702).
  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 2/90

    Berufung des Schädigers auf Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei später

    Einschränkungen erfährt der Grundsatz, daß für die Kenntnis im Sinn der genannten Vorschriften der gesamte einer Gesundheitsverletzung entspringende Schaden eine Einheit darstellt, wie auch das Berufungsgericht es gesehen hat, dann, wenn es sich um Schadensfolgen handelt, die aufgrund der bekannten Verletzung nicht vorhersehbar waren (vgl. Senatsurteile vom 27. September 1968 - VI ZR 26/67 - VersR 1967, 1163, 165, vom 20. April 1982 - VI ZR 197/80 = VersR 1982, 703 und vom 7. Juni 1983 - VI ZR 171/81 aaO m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1969 - VI ZR 100/68

    Begriff der Kenntnis im Rahmen der Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus

    Diese Kenntnis ist erst dann vorhanden, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, wenn auch nur mit dem Ziel der Feststellung erheben kann, die bei verständiger Würdigung soviel Erfolgsaussicht bietet, daß ihm die Klage - wenn auch nicht risikolos - zuzumuten ist (BGHZ 6, 195, 201 m.w.N.; BGH Urteil vom 30. September 1969 - VI ZR 54/68 = VersR 1969, 1045; Urteil vom 27. September 1968 - VI ZR 26/67 = VersR 1968, 1163).
  • OLG Bremen, 11.05.1988 - 3 U 17/88

    Verjährung eines Schadensersatzanspruches; Beginn der Verjährungsfrist im

    Zwar kommt es grundsätzlich nicht darauf an, wann der Geschädigte von den einzelnen Schadensfolgen Kenntnis erhält, da der gesamte aus der unerlaubten Handlung entspringende Schaden eine Einheit darstellt (BGH VersR 68, 1163, 1164; VersR 73, 371; VersR 82, 703).
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